Entgelttransparenzgesetz · EU-Richtlinie 2023/970

Welche Pflichten gelten für Ihr Unternehmen? Prüfen Sie es in 10 Sekunden.

Wählen Sie Ihre Beschäftigtenzahl und sehen Sie, was ab wann auf Sie zukommt. Im kostenlosen Webinar zeigen wir, wie Sie sich darauf vorbereiten, ohne unnötig Gehälter anzuheben.

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Live mit Dr. Hubert Vogt60 MinutenMit Aufzeichnung

Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen?

Juni 2028

Erster Bericht über das Gender Pay Gap für Unternehmen ab 150 Beschäftigten. Berichtet wird über das Jahr 2027, also über Gehälter, die Sie bald zahlen.

5 %
Geschlechterentgeltgefälle

Ein unerklärtes Gefälle über 5 % löst eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung aus.

Beweislastumkehr

Im Streitfall muss das Unternehmen die geschlechtsspezifische Gleichbehandlung nachweisen, nicht die Beschäftigten.

Cost to Close

Das unbereinigte Gender Pay Gap ist kein Anpassungsbudget.

Wer nach dem Gesetz pauschal Gehälter anhebt, zahlt im Rechenbeispiel das Sechsfache. Erst Ursachen prüfen, dann gezielt korrigieren: Im Webinar zeigen wir, wie Sie Ihr Geschlechterentgeltgefälle sauber berechnen, erklären und schließen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie richtig umsetzen – Pflichten und Chancen

WannDi, 17. November · 10:00 Uhr
Dauer45 Min. + 15 Min. Fragen
ReferentDr. Hubert Vogt
KostenKostenlos
  • 1Welche Pflichten ab wann gelten – nach Unternehmensgröße
  • 2Gender Pay Gap unbereinigt vs. bereinigt: so rechnen Sie richtig
  • 3Fehlanpassungen vermeiden: Cost to Close statt Gießkanne
  • 4Pflichten in Chancen umwandeln: Employer Branding und Zertifizierung

Für HR-Leitung, Compensation & Benefits, Personalcontrolling und Geschäftsführung. Keine Gehaltsdaten erforderlich. Wer nicht live dabei sein kann, erhält die Aufzeichnung.

Dr. Hubert Vogt
Ihr Referent

Dr. Hubert Vogt

Geschäftsführer der Dr. Vogt Consulting GmbH. Berät seit über zehn Jahren Unternehmen zu Vergütung und Entgelttransparenz, begleitet die Fair-Compensation-Zertifizierung mit Great Place to Work® und verantwortet die Fair Compensation Web App.

Häufige Fragen

Gilt die Richtlinie schon? Deutschland hat doch noch kein Gesetz.

Die EU-Richtlinie 2023/970 hätte bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung plant das Gesetz für Anfang 2027, Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen erstmals im Juni 2028 greifen. Der erste Bericht bezieht sich damit auf das Jahr 2027. Was Sie ab Januar zahlen, steht also im ersten Bericht.

Wir haben unter 100 Beschäftigte. Betrifft uns das überhaupt?

Eine Berichtspflicht besteht nicht. Gehaltsspannen in Stellenanzeigen, das Verbot von Verschwiegenheitsklauseln und das Auskunftsrecht der Beschäftigten gelten aber für Sie, unabhängig von der Unternehmensgröße. Im Webinar klären wir, was das praktisch bedeutet.

Was ist der Unterschied zwischen bereinigtem und unbereinigtem Gender Pay Gap?

Das unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht alle Entgelte von Frauen und Männern. Das bereinigte Gender Pay Gap rechnet objektive Faktoren wie Funktion, Erfahrung und Hierarchieebene heraus. Nur der nicht erklärbare Rest ist Handlungsbedarf. Genau darum geht es im Rechenbeispiel oben.

Muss ich für das Webinar Gehaltsdaten bereitstellen?

Nein. Das Webinar arbeitet mit Beispieldaten. Sie benötigen nur einen Browser.

Ich kann am Termin nicht. Gibt es eine Aufzeichnung?

Ja. Alle Angemeldeten erhalten im Anschluss den Link zur Aufzeichnung.

Eine Stunde, die Ihnen Monate Vorbereitung spart.

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